Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ( auch Patiententestament genannt) ist eine schriftliche Erklärung, die ein einwilligungsfähiger Mensch abgeben kann, um sich zu Behandlungen, die seine letzte Lebensphase betreffen, zu äußern.
Dabei kann der Wunsch einer Nichtbehandlung bei Krankheiten, die eine künstliche Aufrechterhaltung des Lebens z. B. künstliche Beatmung, Ernährung und Ähnlichem benötigen, gefordert werden.
Vorsorgevollmacht
Anstelle einer Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigter eingesetzt werden kann.
Diese Person wird im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt, sondern kann im Fall der eigenen Entscheidungsfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln.
Betreuungsverfügung
Sollte eine Betreuung notwendig werden, wird ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt und kümmert sich dann in der Regel um die Finanzen, Versicherungen und um ein Pflegeheim. Das Gericht berücksichtigt bei der Bestellung ihre persönlichen Wünsche. Die Aufgaben des Betreuers sollten aber genauestens in der Verfügung angegeben werden.
Das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz sieht die uneingeschränkte Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor. Diese muss jedoch hinreichend konkret formuliert sein, um später auf die individuelle Lebens- und Krankheitssituation zutreffen zu können. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer (Stand 2010) stellen ebenso wie das Bundesministerium der Justiz klar: Es geht nicht um juristische Formalien, sondern um Entscheidungen zu Krankheitsbildern und entsprechenden medizinischen Behandlungen. Dazu ist kein Notar von Nutzen, sondern es bedarf der medizinischen Fachkunde.